Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung

Erbschafsteuererklärung

Hat der Erblasser Vermögen hinterlassen, wird das sich Finanzamt nach Ableben an die Erben wenden und eine Erbschaftsteuererklärung anfordern. Insbesondere wenn Grundvermögen übertragen wird, sind die Angaben, die in den Formularen gefordert werden, oft von Laien nicht zu beantworten. Wir sind Ihnen in dieser Lage gerne Behilflich, Ihren Steuererklärungspflichten nachzukommen. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und vereinbaren einen Besprechungstermin.

Schenkungsteuererklärung

Wenn Sie Vermögen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wollen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten auch in diesem Bereich eine steuergünstige Gestaltung zu wählen. Wir beraten Sie umfassend zum Thema Vermögensübetragung. Bitte beachten Sie unsere Dienstleistung zum Thema Nachfolgeregelung.

Wenn die Schenkung vollzogen ist, fordert das Finanzamt entsprechende Schenkungsteuererklärungen an, bei deren Bearbeitung wir Ihnen gerne behilflich sind.