Grundsteuerreform

In diesen Tagen erhalten Sie in Hessen zusammen mit dem aktuellen Grundstücksabgabenbescheid das Merkblatt zur Grundsteuerreform "Informationen zu den Änderungen ab 2022". Das Merkblatt der Hessischen Steuerverwaltung finden Sie hier.

Wer muss  eine Erklärung abgeben?

Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Hessen sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben

Wir unterstützen Sie!

Wir - das Team Kanzlei Brede - unterstützen Sie bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuermessbetrages.

Wir haben für 2022 ein Team zusammengestellt, welches Ihnen bei der Erstellung der Erklärung zur Seite steht.

Sie entscheiden, in welchem Umfang Sie Vorarbeiten leisten wollen. Wir bieten aber auch den vollen Service, bei dem Sie sich um nichts kümmern müssen.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.