Einkommensteuererklärungen / Arbeitnehmerveranlagung
Einkommensteuererklärung
Im Rahmen der Steuerdeklaration versuchen wir mit den vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerlast unserer Mandanten zu senken und nehmen Ihnen die Arbeit des
Formularausfüllens und der Belegsortierung gerne ab.
Die Bescheide werden aufgrund einer Vollmacht direkt an unsere Kanzlei gesandt und innerhalb der Rechtsbehelfsfrist geprüft. Sofern erforderlich, legen wir in Ihrem Auftrag Einspruch ein und gehen,
wenn nötig, auch vor das Finanzgericht.
Arbeitnehmerveranlagung
Sofern Sie lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, kann auch eine Soforterfassung Ihrer Daten in Ihrem Beisein in unserer Kanzlei erfolgen. Die
Erklärung wird während Sie bei uns sind erstellt und, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen, an das Finanzamt online übertragen.
Eine prozessgesteuerte Bearbeitung ermöglicht eine kurze Bearbeitungszeit, die Ihnen ein interessantes Honorar ermöglicht.
Nutzen Sie auch gerne direkt unser Kontaktformular