Jahresabschlusserstellung
Die Kanzlei Brede bietet Ihnen 3 Möglichkeiten der Abschlusserstellung an:
Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen
Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfungen
Sie haben die Buchführung selbst erstellt und möchten sicher gehen, dass Ihnen kein Fehler unterlaufen ist? In einem solchen Fall bietet es sich an, den
Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfungen erstellen zu lassen.
Diese Variante bietet Ihnen eine gute Möglichkeit bereits im Vorfeld Prüfungsschwerpunkte der nächsten Betriebsprüfung im Vorfeld durchleuchten zulassenvund bewahrt Sie vor Überraschungen im Rahmen
der nächsten steuerlichen Außenprüfung.
Jahresabschluss mit umfassenden Prüfungshandlungen
Ihr Unternehmen ist noch nicht gesetzlich prüfungspflichtig, aber bereits so groß, dass Sie es als Geschäftsführer / Inhaber zeitlich nicht mehr leisten können, alles zu kontrollieren. Im Rahmen der Abschlusserstellung haben Sie die Möglichkeit, sich durch umfassende Prüfungshandlung Gewissheit zu verschaffen, dass Ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden.