Jahresabschlusserstellung

Die Kanzlei Brede bietet Ihnen 3 Möglichkeiten der Abschlusserstellung an:

Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen

Ihr Geschäftsfeld ist nicht komplex und Ihre Buchführung ordnungsgemäß: hier bietet sich die Option der Erstellung ohne weitere Prüfung von Geschäftsvorfällen an.

Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfungen

Sie haben die Buchführung selbst erstellt und möchten sicher gehen, dass Ihnen kein Fehler unterlaufen ist? In einem solchen Fall bietet es sich an, den Jahresabschluss mit Plausibilitätsprüfungen erstellen zu lassen.
Diese Variante bietet Ihnen eine gute Möglichkeit bereits im Vorfeld Prüfungsschwerpunkte der nächsten Betriebsprüfung im Vorfeld durchleuchten zulassenvund bewahrt Sie vor Überraschungen im Rahmen der nächsten steuerlichen Außenprüfung.

Jahresabschluss mit umfassenden Prüfungshandlungen

Ihr Unternehmen ist noch nicht gesetzlich prüfungspflichtig, aber bereits so groß, dass Sie es als Geschäftsführer / Inhaber zeitlich nicht mehr leisten können, alles zu kontrollieren. Im Rahmen der Abschlusserstellung haben Sie die Möglichkeit, sich durch umfassende Prüfungshandlung Gewissheit zu verschaffen, dass Ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden.